Steuerberatung Geisler

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Honorar

Bevor Sie uns einen Auftrag erteilen, unterbreiten wir Ihnen in der Regel ein schriftliches Angebot, aus dem Sie unsere Tätigkeiten sowie das voraussichtliche Honorar und auch die derzeit aktuellen Stundensätze ersehen können.

Entsprechend unserem Leistungsspektrum werden die Angebote für die Bereiche Steuerberatung, Finanzbuchführung, Lohn- und Gehaltsbuchführung sowie Jahresabschlusserstellung individuell für Ihre Bedürfnisse, Abforderungen und Erfordernisse erarbeitet.

Soweit es berufsrechtlich möglich ist, vereinbaren wir mit Ihnen angemessene Pauschalhonorare, um für Sie die Kalkulation und die Entscheidung für eine Auftragserteilung so übersichtlich wie möglich zu gestalten.

Basis für die Vereinbarung der Pauschalen im Zusammenhang mit der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie der Fertigung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen ist grundsätzlich zunächst einmal die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Der Gebührensatz richtet sich dabei nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten. Für unsere steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen legen wir bei der Ermittlung des Angebotes eine Zeitgebühr zu Grunde, deren Höhe von der Qualifikation des Bearbeiters abhängt.

Sie befürchten eine undurchsichtige Rechnungsstellung und versteckte Kosten, die für Sie nicht nachvollziehbar sind? Bei uns wird Ihnen auf Wunsch jede Rechnung genau erklärt. Wir legen sehr viel Wert auf eine ehrliche und möglichst unkomplizierte transparente Zusammenarbeit, wozu auch eine nachvollziehbare Rechnungsstellung ohne Überraschungen gehört.

Steuerberatungskosten dürfen übrigens nach wie vor zu großen Teilen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein wesentlicher Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück - dies gilt auch trotz der gesetzlichen Änderungen seit dem 01. Januar 2006.

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